AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Für alle Wettverträge gelten die nachstehenden Wettbestimmungen, die der Wettkunde spätestens mit Vertragsabschluss anerkennt. Der Wettkunde bestätigt, die Wettbestimmungen vor Abgabe seines Wettangebotes gelesen, zur Gänze verstanden und vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben.

    2. An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.

    3. Der Wettkunde erklärt,

      a) dass er nach den Rechtsvorschriften des Landes und/oder Staates, in welchem er seinen Wohnsitz hat und/oder sich derzeit aufhält, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Teilnahme am Wettvertrag hat und ihm nicht die Teilnahme an Wetten aus rechtlichen oder sonstigen Gründen untersagt ist.

      b) vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben, sowie

      c) dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen.

    4. Alle vom konzessionierten Buchmacher erbrachten Wettdienstleistungen richten sich ausschließlich an Wettkunden, denen die Teilnahme an Sportwetten nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates erlaubt ist. Sollte eine Wette, entgegen der für den Wettkunden geltenden nationalen Rechtsvorschriften, beim Buchmacher platziert werden, behält sich dieser den jederzeitigen Vertragsrücktritt ausdrücklich vor. Der Wettkunde erklärt ausdrücklich, sich vor Abgabe seines Wettangebotes über die für ihn geltenden Rechtsvorschriften hinreichend informiert zu haben und schließt in dieser Hinsicht jegliche Haftung des Buchmachers aus.

    5. Voraussetzung für die Datenübertragung zum Wettbetrieb via Internet ist die Verwendung der sich vom Kunden selbst gegebenen Codes (Benutzernamen und Passwort). Für missbräuchliche Verwendung eines Wettkontos bei Angabe eines Benutzernamen und des Passwortes durch unbefugte Personen übernimmt der Buchmacher keinerlei Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Benutzername und das Passwort vertraulich zu behandeln sind, da sämtliche Kontobewegungen unter Nennung des Benutzernamen und des Passwortes auf Rechnung des Wetters gehen. Jede Transaktion, die mit korrekt eingegebenem Benutzernamen und Passwort erfolgt, ist gültig. In dem Fall, dass eine dritte Person eine Wette auf solche Weise abschließt, ist diese Wette gültig und zwar unabhängig davon, ob dies mit Wissen und Zustimmung des Kunden erfolgt.

    6. Jeder Wettkunde darf nur einmal als BonBet.com - Kunde registriert werden und daher auch nur ein Konto führen. Bereits registrierten Spielern ist es untersagt, sich unter Angabe desselben oder eines anderen Namens oder einer anderen Email- Adresse als Neukunde anzumelden. Im Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung ist der Buchmacher berechtigt, abgeschlossene Wetten zu stornieren sowie Gratis-Guthaben zu streichen. Bei Gratis-Gewinnspielen (z.B. Sportquiz) darf jeder Kunde nur einen Gratis-Tipp pro Gewinnspielrunde einlösen. Das gewonnene Wettguthaben dient ausschließlich zur Ausübung von Sportwetten bei der Fa. BonBet.com und kann erst nach zweimaliger Verwendung als Wetteinsatz zur Auszahlung gebracht werden. Ebenso dient ein Wettguthaben aus der Einlösung von Gutscheinen ausschließlich zur Ausübung von Sportwetten bei der Fa. BonBet.com und kann erst nach zweimaliger Verwendung als Wetteinsatz zur Auszahlung gebracht werden.

    7. Bei Verdacht von Manipulationen oder des Betruges sowie beim Verstoß gegen diese Wettbestimmungen, insbesondere der mehrmaligen gleichzeitigen Teilnahme an Spielen und der mehrfachen Eröffnung von Konten, kann der Buchmacher den jeweiligen Kunden vom Abschluss weiterer Wetten bzw. von der Teilnahme an weiteren Spielen ausschließen.

    8. Wetten im Auftrag oder auf Rechnung von Buchmachern oder Wettvermittlern werden nicht angenommen. Wetten auf Ereignisse, bei denen der User (z.B. als teilnehmender Sportler, als Eigentümer, Trainer oder Funktionär eines beteiligten Vereins) an der sportlichen Veranstaltung beteiligt ist, sind nicht gestattet. Bei Missachtung dieser Bestimmung ist die Gesellschaft berechtigt, die Auszahlung allfälliger Gewinne zu verweigern und die Wette zu stornieren.

    9. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Wettkonten die über einen Zeitraum von 24 Monaten nicht bespielt wurden und über kein Guthaben - ausgenommen Gratis-Guthaben - verfügen zu schließen. Darüber hinaus steht es dem Buchmacher zu, Wettkonten von Kunden jederzeit, ohne Angabe von Gründen, zu schließen. Sollte ein Kunde, nachdem sein Wettkonto aus welchen Gründen auch immer geschlossen bzw. limitiert wurde, ein weiteres Wettkonto unter eigenem Namen, oder durch Verbindung mit einer oder mehreren Personen eröffnen, behält sich der Buchmacher das Recht vor, besagte Wettkonten nicht nur zu schließen, sondern auch getätigte Wetten jederzeit zu stornieren.

    10. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen.

    11. Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettanbots zustande. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend. Die Wette ist abgeschlossen, sobald die EDV-mäßige Bestätigung via Internet durch den Buchmacher erfolgt ist. Eine EDV-mäßige Bestätigung via Internet liegt vor, wenn die Wette im Konto des Kunden unter dem Punkt 'Kontoauszug' aufscheint. Der Buchmacher ist berechtigt von sich aus - und zwar auch ohne dass die Voraussetzungen des § 871 ABGB vorliegen - Schreib-, Rechen- oder Quotenfehler jederzeit - auch nach Vertragsabschluss - zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages - aus welchem Grund auch immer - weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen. Dem Wettkunden zur Verfügung gestellte Zusatzangaben wie z.B. ob das/die Spiel(e) auf neutralem Platz stattfindet(n), dienen lediglich als Zusatzinformationen und erfolgen ausnahmslos ohne Gewähr. Selbiges gilt auch für Zusatzinformationen für Hinspielergebnisse.

    12. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.

    13. Bei offensichtlichen Fehlern (Schreib- oder Rechenfehler) bzw. offensichtlichem Irrtum im Wettangebot, bei der Auswertung der Wettereignisse oder bei der Erstellung der Kundenkontostände hat das Wettbüro das Recht, diese nachträglich richtig zu stellen. Darüber hinaus wird keine Haftung für Eingabe- und/oder Übertragungsfehler übernommen. Für in Zusammenhang mit Wettabschlüssen aufgrund mangelhafter Datenleitung und/oder sonstigen nicht in der Sphäre des Buchmachers gelegenen Umstände, unvollständig oder gestört übermittelter Daten resultierender Nachteile des Wettkunden, einschließlich vermögensrechtlicher Nachteile, übernimmt der Buchmacher keine Haftung. Des Weiteren übernimmt die Gesellschaft keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte von Informationsdiensten wie z.B. von Ergebnis benachrichtigungen via e-mail und SMS sowie von sonstigen Inhalten. Ebenfalls erfolgen Angaben in Livescores, Statistiken, sowie bei Zwischenständen in Live-Wetten ohne Gewähr. Als Wetteinsatz gilt ausschließlich der von der Gesellschaft bestätigte und aufgezeichnete Betrag. Voraussetzung für die Gültigkeit einer Internet-Wette ist, dass ein Guthaben in Höhe von mindestens dem Wetteinsatz auf dem Wettkonto - in das der Wettkunde Einsicht hat - besteht. Der Wetteinsatz pro Wette kann bis zu EUR 400,-- betragen. Die maximale Gesamtquote pro Wette ist beschränkt mit Quote: 1000.

    14. Weist das Konto keine vollständige Deckung auf und wird der Fehlbetrag vom Wettkunden nicht fristgerecht überwiesen, so werden Anbote auf Abschluss von Wetten in der Reihenfolge ihres Einlanges vom Buchmacher nur so lange angenommen, als für jede einzelne Wette eine vollständige Deckung am Konto vorhanden ist. Ist der Einsatz für eine Wette nur teilweise durch den Kontostand gedeckt, so gilt die Wette mit einem Einsatz als zu Stande gekommen, der dem Restkontostand entspricht.

    15. Einzahlungen auf das Wettkonto können per Kreditkarte, Banküberweisung, postalischer Geldüberweisung sowie Barzahlung in einer unserer Filialen erfolgen (nähere Informationen dazu unter: Ein- und Auszahlungen). Bei sämtlichen Einzahlungen kann eine Administrationsgebühr in Höhe von bis zu 3 % eingehoben werden, um die anfallenden Zahlungsverkehrsspesen zu decken. Durch Währungskursschwankungen und Bankspesen der kreditkartenausgebenden Bank entstandene Differenzen zwischen dem gutgeschriebenen und dem von der Kreditkarte abgebuchten Betrag werden nachträglich nicht abgegolten.

    16. Der Buchmacher kann sich die Auszahlung des Wettgewinnes bis 90 Tage nach Verbuchung des Wettgewinnes auf dem Wettkonto vorbehalten.

    17. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Limits: Der Auszahlungsbetrag pro Wette kann bis zu EUR 7.500,-- betragen. Gibt ein Wettkunde mehrere gleiche Wetten (auch die Kombination von gleichen Einzel- und Kombinationswetten) ab, deren Gesamtgewinn das Limit übersteigt, hat das Wettbüro das Recht, diese Wetten soweit zu reduzieren, als dies zur Einhaltung der Gewinnlimits erforderlich ist. Gewinne werden nur bis zu Höhe der Gewinnlimits ausbezahlt. Wenn der Wettkunde eine Wette platziert, deren Auszahlung das Gewinnlimit überschreitet, haftet die Gesellschaft nicht für den darüber hinaus gehenden Betrag. Wettauszahlungen werden in diesem Fall entsprechend reduziert. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft bei Abschluss der Wette auf eine mögliche Überschreitung des Gewinnlimits nicht hingewiesen hat. Der Mindestauszahlungsbetrag beläuft sich auf EUR 20,-.

      a) Wenn der Einzahlungsbetrag nicht mindestens einmal umgesetzt wurde, beträgt die Auszahlungsgebühr 10% .
      b) Einzahlungen, die nicht für Wettvorgänge benutzt wurden, können erst nach 120 Tagen zur Auszahlung gebracht werden.
      c) Zwischen der allerersten Ein- und Auszahlung müssen 4 Wochen liegen.
    18. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.

    19. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag ist Linz. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

    20. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist:

      a) Wenn das Wettereignis nicht wie angegeben stattfindet (z. B. vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt - aus welchen Gründen auch immer - ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus).

      b) Wenn, aus welchen Gründen auch immer, der Ausgang der Wette nicht festgestellt werden kann.

      c) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich auch noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden, wie etwa zum Beispiel Hunderennen, Langzeitwetten und Livewetten. Die vom Buchmacher bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.

      d) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass

      da) zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden zwei     Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehen Beginn des Wettereignisses liegt, oder

      db) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.

      e) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z. B. Entscheidungen 'am grünen Tisch') bleiben daher unberücksichtigt.

      f) Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird.

      g) Findet ein Wettereignis entgegen unserem Wettprogramm zu einem früheren Zeitpunkt statt, so gelten Wetten auf dieses Ereignis sofern diese vor dem tatsächlichen Ereignisbeginn abgegeben wurden.

    21. In einer Wette darf ein und dasselbe Wettereignis nur einmal vorkommen. Kommt ein Wettereignis in einer Wette öfter als einmal vor, ist die gesamte Wette ungültig und der Wetteinsatz ist zurückzubezahlen. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich in dieser Weise angeboten werden.

    22. Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:

      a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekanntgegebenen Ergebnisse (z.B. Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet). Spätere Änderungen des Klassements egal aus welchen Gründen, haben keinen Einfluss auf die Gewinnauszahlung. Im Falle sportlicher Gesetzeswidrigkeiten behält sich der Buchmacher das Recht vor, die Gewinne einzufrieren und nicht auszuzahlen

      b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B. Europacup - Aufstiegswette) vereinbart. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich in dieser Weise angeboten werden.

      c) Finden zwei oder mehrere Bewerbe der selben Art (z.B. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

      d) Bei verschobenen Spielen der Major League Baseball (MLB) wird das nächstfolgende Spiel der beiden Mannschaften zur Gewinnberechnung herangezogen, sofern dies innerhalb der folgenden zwei Kalendertage gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses stattfindet.

    23. Bei 'toten Rennen' (2 oder mehrere Gleichplazierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt. Als Berechnungsgrundlage wird der jeweilige Reingewinn herangezogen.

    24. Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht ('play or pay'); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft plazierte Wette als für den Kunden verloren gilt.

    25. Werden mehrere Wettereignisse kombiniert ('Kombinationswette') gilt folgendes:

      a) Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 20d erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 12d erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet.

      b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 20d erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 20e erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurückzuzahlen.

      c) Erfolgt der Vertragsabschluss erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese Ereignisse die Quote 1,0; das gilt nicht für die im Punkt 20c, 2. Satz angeführte Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt 20 sinngemäß.

    26. Reklamationen gegen Kontoauszüge und die darin festgestellten Salden können bis 14 Tage nach dem Wettereignis eingebracht werden. Eine Nichtbeeinspruchung gilt als Zustimmung zum mitgeteilten Kontostand.

    27. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse dem Buchmacher zur Kenntnis gelangten Daten von diesem gespeichert und verarbeitet werden.

    28. Die vorliegenden Wettbestimmungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft, wodurch alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.

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